17.12.2011: Like-Button von Facebook unzulässig Die obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz, der Düsseldorfer Kreis, sind sich einig. Eine Einbindung von "Like-Buttons" und andere Plugins auf Webseiten sind unzulässig, wenn der Betreiber der Website nicht hinreichend über die sonst heimliche Datenübertragung an das jeweilige soziale Netzwerk oder den Anbieter der Plugins informiert. Der Nutzer muss so eine Datenübertragung auch verbieten können.
Damit wird die Rechtsauffassung des Schleswig Holsteiner ULD zu diesem Thema bestärkt.
Mehr dazu bei http://www.e-recht24.de/news/datenschutz/6942-facebook-a-co-datenschutzbehoerden-aeussern-sich-zur-rechtmaessigkeit-von-social-plugins.html
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