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26.08.2025 Durchsuchung in Abwesenheit

Rückführungsverbesserungsgesetz verletzt Privatsphäre

Wenn die Polizei 3-mal klingelt und dann einen Durchsuchungsbeschluss vorzeigt, dann muss man sie auch reinlassen. Aber man hat das Recht dabei zu sein oder einen Anwalt seines Vertrauens damit zu beauftragen. Für viele Migranten ist dieses Recht dabei zu sein bereits eingeschränkt, wenn die entsprechende Ausländerbehörde von den Menschen verlangt ihr Handy oder andere elektronische Geräte einzusehen.

Dieses "Einsehen" geschieht nicht im netten Beisammensitzen gemeinsam am Tisch. Damit sind dann "Spezialisten" betraut, die sich nicht über Schulter schauen lassen wollen. Ist das rechtens? Es ist auf jeden Fall ein Eingriff in die Privatsphäre, der weit über einen Durchsuchungsbeschluss - der in jedem Fall von einem Richter aufgrund von "begründeten Verdachtsmomenten" erlassen wird -hinaus geht.

Nun wollen Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörden auch persönliche Daten in der Cloud einsehen. So ist es in einer Antwort der Berliner Landesregierung zu lesen. Netzpolitik.org schreibt: "Wie aus einer Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, durchsucht die Behörde inzwischen auch Daten in Cloud-Diensten wie iCloud oder Google Drive. Die betroffenen Personen sind dabei nicht anwesend."

Menschen, die ihre Geräte nicht freiwillig entsperren, müssen damit rechnen, dass ihre Unterkünfte durchsucht werden oder ihnen daraufhin ihr Asylverfahren wegen mangelhafter Bereitschaft zur Zusammenarbeit abgelehnt wird. Seit 2020 kann das Berliner Landeskriminalamt die Geräte auch mit einer IT-forensischen Software durchsuchen lassen, wenn die Besitzer die Zugangsdaten nicht offenlegen. Dagegen war die Berliner Datenschutzbeauftragte vorgegangen.

Nun erlaubt das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz neben lokal gespeicherte Daten auf Smartphones oder Laptops auch ausdrücklich den Zugriff auf Daten in Cloud-Diensten.

Beschwerden dagegen gab es nach Auskunft der Behörden erwartungsgemäß keine, hängt doch die Zukunft der Beteiligten daran. Doch die Datenschutzbeauftragten und Vertreter der Zivilgesellschaft kritisieren, dass intime Daten, z.B. zur sexuellen Orientierung eingesehen werden können. Die technischen Tools sind theoretisch auch dazu in der Lage Daten zu manipulieren und die Besitzer haben keine Kontrolle über den Vorgang in ihrer Abwesenheit.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2025/abschiebungen-berliner-behoerde-greift-jetzt-auch-auf-cloud-daten-zu/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3JW
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Tags: #Lauschangriff #Überwachung #Clouddienste #Smartphone #Handy #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Asyl #Flucht #Abschiebung #Migration #Rückführungsverbesserungsgesetz
Erstellt: 2025-08-26 08:08:10
Aufrufe: 34

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