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25.09.2025 Deutschland verliert vor Schiedsgericht

ECT hat 20 Jahre "Nachwirkung"

Wir erinnern uns alle noch an den massiven Widerstand gegen die sogenannten "Freihandelsabkommen", wie ACTA, TTIP, TISA, CETA, Mercosur, bei denen es u.a. um Chlorhühnchen und die Absenkung von Umweltstandards ging. Auch wenn viele davon glücklicherweise gescheitert sind, so ist doch CETA gültig und Mercosur kurz vor einem Abschluss.

Ein wichtiger Punkt in diesen Abkommen sind private Schiedsgerichte mit denen Unternehmen aber auch Privatpersonen Staaten verklagen können, wenn diese die Profiterwartungen von Unternehmen durch ihre Gesetze schmälern. Das geht sogar so weit, dass Unternehmen auch Schadensersatz für "zukünftig erwartete Gewinne" verlangen können.

Abgesehen von dem Novum, dass neben der staatlichen Gerichtsbarkeit eine "private" aufgebaut wurde, schränkt diese das Handeln der Staaten auf der Basis ihrer demokratisch gewählten Regierungen ein. Zwischen den 1960er Jahren bis Ende 2024 wurden weltweit 1.401 Streitfälle gegen 136 Staaten angestrengt. Dabei ging es um mehr als 1,1 Billionen US-Dollar Schadensersatz. Welche Urteile ergingen und was am Ende tatsächlich gezahlt wurde ist "natürlich" geheim. Deshalb kommen diese Verfahren auch kaum in den Medien vor. 59% der abgeschlossenen Fälle gewannen die Investoren, schreibt die taz.

2018 hieß es noch, dass Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der EU unzulässig sind. Aber 2 Jahre zuvor hatte bereits ein privates Schiedsgericht Bulgarien zum Weiterbau eine AKW verurteilt, welches die Regierung stoppen wollte nachdem die Kosten explodiert waren.

Nun verklagt der internationale Industrierohstoffkonzern Klesch-Group mit Sitz in London und Genf die deutsche Bundesregierung und Dänemark wegen der EU-Sondersteuer für Energieunternehmen. Diese war erhoben worden, um Übergewinne durch die Preisexplosion der Energie- und Gaspreise nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine abzuschöpfen.

Damals hatten viele Energiekonzerne ihre Gewinne verdoppelt und die Verbraucher mussten mit steigenden Preisen kämpfen. Nach einem ersten Urteil darf Deutschland die Steuer in Höhe von 47,2 Millionen Euro für 2022 nicht einziehen. Für 2023 geht es um 69,4 Millionen. Das Urteil dazu steht noch aus.

Das "Recht" zur Klage beruht auf dem Kilma-Killer Vertrag ECT, aus dem Deutschland - viel zu spät - 2022 ausgetreten ist ( Deutschland verlässt den Klimakiller-Vertrag ECT ). Dummerweise haben die Regierungen im ECT festgelegt, dass auch noch bis 20 Jahre nach Austritt Klagen auf dessen "Rechtsgrundlage" möglich sind.

Die Bundesregierung verteidigt sich mit dem Argument, dass neuere Verträge "anerkannte Gemeinwohlziele" berücksichtigen und danach solche Klagen nicht mehr möglich sind. Richtig wäre gewesen, endlich Schluss mit solcher privater Paralleljustiz zu machen.

Mehr dazu bei https://taz.de/Deutschland-vor-dem-Schiedsgericht/!6113768/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Kt
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Tags: #Klage #ECT #Klima-Killer #ACTA #TTIP #TISA #CETA #Mercosur #Freihandelsabkommen #privateSchiedsgerichte #Klesch-Group #Energiepreise #Übergewinnsteuer #Paralleljustiz #Transparenz #Informationsfreiheit
Erstellt: 2025-09-25 09:48:42
Aufrufe: 114

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