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12.12.2025 Vodafone vor BVerfG erfolgreich

Massenüberwachung von DNS Abfragen unrechtmäßig

Durch das Amtsgericht Oldenburg war der Internet- und Telefonabieter Vodafone zu einer Überwachung verpflichtet worden, die monatlich 12,96 Billionen DNS-Anfragen betroffen hätte. Der DNS ist der Domain Name Service, die Auflösung des Namens in einer URL durch die wirkliche IP Adresse. DNS Abfragen laufen ständig und werden in Sekundenbruchteilen beantwortet. Eine Kopie dieser Anfragen zu speichern hätte einen Riesenaufwand für den Provider bedeutet.

Vodafone weigerte sich und ging vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Dieses hob in einer Eilentscheidung diese neue Form der Massenüberwachung auf.

Anlass unklar

Man fragt sich, was wollten "die Sicherheitsbehörden" mit diesen Daten? Das fragte auch Vodafone, erhielt aber keine Akteneinsicht. Angeblich ging es nur um die Kommunikation zu einem bestimmten Server - also nach Ansicht des Amtsgerichts Oldenburg nur um wenige Daten. Hier zeigt sich wieder einmal das technische Unwissen, denn man kann in die Abarbeitung des Strom der Milliarden Anfragen nicht einfach ein "if then" einfügen ohne das gesamte DNS Abfragesystem zum Kollabieren zu bringen.

Das ist aber nur der technische Aspekt, viel wichtiger ist, dass das Amtsgericht die (vorläufige) Speicherung von Milliarden Kommunikationsbeziehungen einfach für angemessen hielt, um eine bestimmte zu identifizieren. Die Daten von Millionen Unverdächtigen würden zu Beifang erklärt. Man kann jetzt nur hoffen, das der Eilentscheidung ein gleichlautendes Urteil folgen wird.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2025/dns-massenueberwachung-das-war-dringend-notwendig-diese-neue-idee-einer-schleppnetzfahndung-im-internet-abzuwenden/


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Erstellt: 2025-12-12 09:23:57
Aufrufe: 57

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