|
|
|
Entkernung des Klimaschutzgesetzes ist gesetzeswidrig
In dieser Woche konnte ein Zwischenerfolg in einem Gerichtskrimi gefeiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Deutsche Umwelthilfe "zum Thema Klimagesetz klageberechtigt" ist und dass der "Inhalt des Klimagesetz ein Gesetz darstellt". Logisch, oder? Worum ging es in der Klimaklage?Die Regierungsseite kämpfte mit aller Kraft dafür, nicht zu mehr Klimaschutz verurteilt zu werden. Als erstes bezweifelte die Beklagte, also die Regierungsseite, ob das Klimaschutzgesetz überhaupt ein Programm sei, für dessen Verbesserung die DUH sich als Umweltverband vor Gericht einsetzen dürfe. So plane die Bundesregierung nicht den Umweltverbänden einen Entwurf des Klimaschutzprogramms 2026, das im März beschlossen werden soll, zur Stellungnahme vorzulegen. Danach ging es um die unrealistischen Berechnungen der Regierung und die festgestellte Lücke von 200 Mio. Tonnen CO2 bis 2030. Auf den Vorwurf der ebenfalls eingeräumten "methodischen Fehler" im Klimaschutzplan reagierte ein Regierungsvertreter mit der Erklärung, für manche Maßnahmen hätten schlichtweg die finanziellen Mittel gefehlt. Anmerkung von uns: Die mindestens 35 Milliarden, die die Bundesregierung der Ukraine geschenkt hat, waren aber wohl einfach da ... Das Nutella PrinzipWie bereits in der Vorinstanz betonte auch hier der Vorsitzende, dass das Nutella-Prinzip auch beim nationalen Klimaschutzprogramm gelte: Was drauf steht muss auch drin sein. Das gilt nicht nur bei Nutella, sondern besonders beim Klimaschutz. Einfach nur ein Klimaschutzprogramm zu erstellen und dann einzugestehen, dass es halt leider nicht ausreicht, die Minderungsziele des Gesetzes zu erfüllen, gehe nicht. Das UrteilDie DUH schreibt dazu: "Die DUH ist klageberechtigt und die Bundesregierung muss ein Klimaschutzprogramm umsetzen, mit dem das Minderungsziel von 2030 eingehalten wird. Ein Sieg auf ganzer Linie. Und das Beste: Wir haben nun einen rechtlichen Titel, dieses Urteil auch gegenüber der Merz-Regierung vollstrecken zu können. ... Wir werden alle künftigen Klimaschutzprogramme genau prüfen und mit unseren Klimaklagen für rechtskonforme Klimaschutzprogramme sorgen, sodass die Klimaziele tatsächlich erreicht werden. Gerade im Verkehrssektor aber auch im Gebäudesektor brauchen wir endlich wirksame Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen und Bundesstraßen, den konsequenten Abbau klimaschädlicher Subventionen und, eine echte Stärkung von Bahn, Bus und Radverkehr." Mehr dazu bei https://mailer.duh.de/w/aT98n7NTtewky2yVxb3BDQ/U68hmEIx80U763rbiHT1MsMw/EWgLcCypldg8wXa11zoUrA Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3MM Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9425-20260201-grundsatzurteil-fuer-den-klimaschutz.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9425-20260201-grundsatzurteil-fuer-den-klimaschutz.html Tags: #DeutscheUmwelthilfe #Bundesverwaltungsgericht #DUH #Klageberechtigung #Klimapolitik #Zukunft #Natur #Wachstumsideologie #Energiewende #Umwelt #Verkehr #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Gültigkeit #Klimagesetz Erstellt: 2026-02-01 09:42:10 Kommentar abgeben |
CC Lizenz Mitglied im European Civil Liberties Network Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Kein Java Transparenz in der Zivilgesellschaft
|
|
|
|
|
|
|
|
|