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17.10.2011: Falsche Aussage vom LKA Bayern?In einer Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht Landshut, die der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" vorliegt, hatte das Landeskriminalamt Bayern im August 2010 noch bestritten, dass mit der aufgefundenen Software des "Staatstrojaners" eine "remote Freischaltung" von Funktionen möglich sei. Das LKA behauptete damals, der Trojaner biete ausschließlich Funktionen, die im Gerichtsbeschluss zur Abhörmaßnahme definiert gewesen seien. |