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28.10.2011: Vorratsdatenspeicherung light einfach mit TKG?
Gestern hat der Bundestag die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen und damit eine Vorratsdatenspeicherung light durch die Hintertür eingeführt. Während der ursprünglichen Entwurf des FDP geführten Justizministeriums zunächst eine Einschränkung der Verkehrsdatenspeicherung zu Abrechnungszwecken auf 3 Monate vorsah, steht nun keine Frist im Gesetz.
Es fehlen auch
ein Verbot einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zur Störungsbeseitigung" (§ 100 TKG),
eine Wiedereinführung des Wahlrechts auf Löschung von Verbindungsdaten (§ 97 TKG),
der Schutz der Privatsphäre im Zeitalter von IPv6 (dynamische IPv6-Adressvergabe freigestellt).
Außerdem wurde wieder keine verbindliche Formulierung für die Forderung nach Netzneutralität, der inhalts-unabhängigen Durchleitung aller Datenpakete gefunden.