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Zugriff auf Vorratsdaten durch Bayerischen Verfassungsschutz
Die Bayern ändern einfach das Bayerische Verfassungsschutzgesetz und schreiben darin, dass Vorratsdaten an die "Gefahrenabwehrbehörden der Länder" übermittelt werden dürfen, bei einer "konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder eines Landes" - und sie zählen dazu auch den Verfassungsschutz. Doch ist das Landesamt für Verfassungsschutz eine Gefahrenabwehrbehörde wie etwa Polizeibehörden? Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei spielt plötzlich keine Rolle mehr. "Plötzlich" - weit gefehlt, in allen Bundesländern ist eine "gedeihliche" Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Geheimdienstbehörden inzwischen "üblich". In Berlin haben wir dazu z.B. das GTAZ, das Gemeinsame Terror-Abwehr-Zentrum. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2016/bundesregierung-kein-kommentar-zu-zugriff-auf-vorratsdaten-durch-bayerischen-verfassungsschutz/ Alle Artikel zu
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