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Politiker fordert öffentliches Register mit Fluggenehmigungen für Kameradrohnen
Bisher ist laut einer Anfrage (PDF) das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium der Meinung, dass die Schutzvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für Überwachungskameras in Fluggeräten nicht gälten, weil keine "gezielte” Überwachung erfolge. Patrick Breyer stellt jedoch fest, "fliegende Kameras sind eine neue Dimension der Überwachung, weil sie unbemerkt und überall einsetzbar sind.” Im Saarland hat der dortige Datenschutzbeauftragte bereits im September 2015 klargestellt (PDF, Seite 11): "Erfolgt der Einsatz der Drohne in einem gewerblichen Kontext, gelten die Regelungen des BDSG uneingeschränkt.” Mehr dazu bei http://www.itespresso.de/2016/04/09/politiker-fordert-oeffentliches-register-mit-fluggenehmigungen-fuer-kameradrohnen/ Alle Artikel zu
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