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31.10.2025 Gesetz mit E-Mail aushebeln?
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Lieferkettengesetz nur noch "freiwillig"?

Judith vom FragDenStaat-Team hat uns über den jüngsten Skandal der Merz-Regierung aufgeklärt. FragDenStaat.de berichtet im aktuellen Newsletter, wie man in einem demokratischen Staatswesen ein Gesetz einfach per E-Mail in der Schublade verschwinden lässt.

Dass Kanzler Merz das Lieferkettengesetz abschaffen will, das wissen wir. Aber noch ist es ein Gesetz. Nun will Wirtschaftsministerin Katherina Reiche anscheinend nicht warten, bis der Bundestag der Änderung des Lieferkettengesetzes zustimmt. Ihr Ministerium fordert, zentrale Teile des Gesetzes einfach so außer Kraft zu setzen. Und zwar per E-Mail - das ist laut Jurist*innen verfassungs- und menschenrechtswidrig.

FragdenStaat.de schreibt: Ein bisschen Kinderarbeit ist schon okay. Das denkt sich wohl das Wirtschaftsministerium und hat der zuständigen Behörde kurzerhand per E-Mail befohlen, das Lieferkettengesetz nicht so ernst zu nehmen. Seit 2023 gilt es in Deutschland. Es soll verhindern, dass Unternehmen von Ausbeutung profitieren, von Zwangsarbeit über Hungerlöhne bis zu lebensgefährlichen Arbeitsbedingungen – auch für Kinder. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Gesetz funktioniert: Als Dutzende LKW-Fahrer*innen 2023 auf einer Raststätte bei Frankfurt wegen schlechter Arbeitsbedingungen streikten, griff die zuständige Behörde ein und überprüfte, welche Unternehmen ihre Waren auf den LKW geladen hatten.

Ende September 2025 wies das Bundeswirtschaftsministerium die zuständige Behörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) an, Berichtsprüfungen nach dem Lieferkettengesetz einzustellen. Bußgelder soll es künftig nur noch bei „besonders gravierenden“ Menschenrechtsverletzungen geben. Doch Menschenrechte lassen sich nicht als "schlimm" und "schlimmer" kategorisieren – und wo das Wirtschaftsministerium die Grenze zieht, bleibt offen.

Das Gesetz wird damit unbrauchbar. Unternehmen müssen künftig erst mit Bußgeldern rechnen, wenn eine Katastrophe bereits passiert ist – wenn Fabriken eingestürzt, Arbeiter*innen verletzt oder getötet wurden.

Laut dem Juristen Robert Grabosch verstößt das Wirtschaftsministerium mit der Weisung gegen zwei fundamentale Prinzipien im Grundgesetz: die Gewaltenteilung und das Rechtsstaatsprinzip. Und handelt deshalb verfassungswidrig. Das Wirtschaftsministerium rechtfertigt die Weisung mit "untergesetzlichen Spielräumen". Doch demokratische Verfahren lassen sich nicht durch eine E-Mail ersetzen.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/10/ein-bisschen-kinderarbeit-ist-okay/


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Created: 2025-10-31 09:38:53


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