09.10.2025 Wenn der Einkauf im Internet schief geht

Wer trägt stets das Risiko?

Egal was wir im Internet anstellen wollen, nur mal eine Zeitung hinter einer Paywall lesen, ein Abo tätigen, eine Bestellung aufgeben, ...
Wir müssen:

So ist es jedenfalls den KundInnen der Bonitäts-App Bonify gegangen, die vor kurzem erfuhren, dass Ausweisdokumente und Videoaufzeichnungen des KYC-Prozesses in die falschen Hände gelangt sind. Sie wurden wenigstens von dem Unternehmen über den Cyberangriff informiert. Aber welche Informationen genau in welchem Fall abhanden gekommen sind, das wurde den KundInnen nicht mitgeteilt.

Viele stehen jetzt vor der Frage, ob nicht sinnvoll wäre, über die Sicherheitsvorkehrungen und Ratschläge des Unternehmens hinaus auch gleich einen neuen Personalausweis zu beantragen und den alten sperren zu lassen. Schließlich ist ein Datenabfluss bei einem Videoidentifizierungsverfahren rechtlich sehr gravierend.

Die aktuelle EuGH-Rechtsprechung steht Betroffenen bereits bei der bloßen Befürchtung eines Datenmissbrauchs zur Seite. Nach Art. 82 DSGVO reicht allein die Befürchtung dazu aus, um einen immateriellen Schadensersatz zu erlangen. Umso mehr, wenn in diesem Fall konkrete Hinweise für den Datenverlust vorliegen.

Fazit: Das Risiko und die Ungewissheit bleiben wieder einmal beim Kunden hängen ...

Mehr dazu bei https://t3n.de/news/ausweisdaten-ausgespaeht-was-sind-die-rechtlichen-folgen-des-bonify-hacks-1710508/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3KJ
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Tags: #Einkauf #Internet #Unternehmen #Cyberangriff #Datendiebstahl #Verantwortung #Risiko #Verhaltensänderung #Videoidentifizierungsverfahren #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Hacking #Trojaner #Transparenz #Informationsfreiheit
Erstellt: 2025-10-08 18:05:32
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