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Microsoft trackt Schülerin"Nichts besonderes" wird dann gesagt und das stimmt wahrscheinlich. Das Interessante an dem Fall einer österreichischen Schülering ist, einerseits, dass er gerichtsfest nachgewiesen wurde und dass die Schülerin vorher in ihren Datenschutzeinstellungen "alles richtig gemacht" hatte. Leider arbeiten immer noch viele Schüler - auch in Deutschland - mit dem Softwarepaket Microsoft 365 Education. Einige Datenschutzbeauftragten hatten bereits festgestellt, dass diese Software sich nicht datenschutzkonform betreiben lässt. Microsoft hatte ohne Wissen und Zustimmung der Schülerin fünf Tracking-Cookies auf ihrem Gerät installiert, obwohl die Schülerin zuvor in den Datenschutzeinstellungen in allen Abfragen die Datenübermittlung abgelehnt hatte. Nun hat die österreichische Datenschutzbehörde entschieden, dass Microsoft das Tracking der Schülerin innerhalb von vier Wochen einzustellen hat. Max Schrems von noyb und mehrfach erfolgreicher Kläger in Datenschutzfällen vor dem EuGH stellt fest, dass sich Microsoft erneut nicht an die in der EU geltenden DSGVO gehalten hat. Selbstverständlich ist dieser Missbrauch bei Schülerinnen besonders zu ahnden, aber auch Erwachsene sind oft Opfer dieses Trackings. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2026/oesterreichische-datenschutzbehoerde-microsoft-hat-illegal-minderjaehrige-getrackt/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3MH Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9421-20260128-oesterreichs-datenschutzbehoerde-gegen-microsoft.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9421-20260128-oesterreichs-datenschutzbehoerde-gegen-microsoft.html Tags: #Schülerin #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Microsoft #Teams365 #Tracker #Widerspruch #DSGVO #Verbot #Österreich #MaxSchrems #Big5 #GAFAM Erstellt: 2026-01-28 09:31:53 Kommentar abgeben |
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