DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo Wir in der taz Wir bei Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Unsere Artikel bei Tumblr Unsere Bilder bei Flickr Aktion FsA bei Wikipedia Spenden Facebook Bitmessage BlueSky Zugriff im Tor-Netzwerk https-everywhere
31.07.2026 Berufsverbote 2.0

Neuauflage der Berufsverbotspolitik

Dr. Rolf Gössner, selbst über 40 Jahre Betroffener der ersten Berufsverbotswelle in den 70-iger Jahren hat in der Zeitschrift "vorgänge", Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, noch einmal die damalige Politik beschrieben und verweist auf die aktuellen neuen Fälle, in denen Menschen ihr Leben zerstört wird, weil man sie ohne Beweise für Verfassungsfeinde hält. Auf die damalige Politik wollen wir hier nicht eingehen, das Geschehen ist in seinem Bericht nachzulesen.

Berufsverbote 2.0: Neuauflage eines dunklen Kapitels bundesdeutscher Geschichte

Obwohl es im Laufe von nun 54 Jahren durch die Verfahren der Betroffenen zu eindeutigen Urteilen gegen die Berufsverbotspraxis gekommen ist, versuchen aktuell wieder verschiedene Bundesländer Gesinnungsüberprüfungen für Bewerber des Öffentlichen Dienstes durchzuführen. Damals gab es etwa 3,5 Millionen Regelanfragen und Gesinnungsüberprüfungen durch den Verfassungsschutz. Diese führten zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren und über 1.500 konkreten Berufsverbotsmaßnahmen (Nichteinstellungen und Entlassungen) und zu circa 2.200 Disziplinarverfahren.

Die Maßnahmen verstießen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot sowie gegen die Grundrechte auf Berufs-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stellte bereits 1987 fest, dass mit der Verweigerung des Zugangs zum Öffentlichen Dienst aus politischen Gründen die Bundesrepublik gegen das Übereinkommen 111 von 1958 über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf verstößt. Dies waren allerdings immer Urteile in Einzelfällen, so dass sich z.B. die Überwachung des Autors, Dr. Rolf Gössner, durch den Verfassungsschutz über 40 Jahre bis zu einem endgültigen höchstrichterlichen Urteil hinzog.

Nun geht es wieder los

  • In mehreren Bundesländern – unter anderem in Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt – gibt es wieder eine Art von Regelanfragen an den „Verfassungsschutz“.
  • In Bayern gibt es, neben Regelanfragen an den Verfassungsschutz für Polizist*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen einen Fragebogen zur „Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst“.
  • In Brandenburg sind von der damaligen CDU/SPD/Grünen-Regierungskoalition gemäß Gesetz zur Verbesserung des Schutzes des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern vom April 2024 sogenannte Verfassungstreue-Checks vor Einstellung aller Beamt*innen eingeführt worden.
  • In einigen Ländern wie Baden-Württemberg, Brandenburg und Hamburg ist das Disziplinarrecht verschärft worden, um mögliche „Verfassungsfeinde“, die bereits verbeamtet sind, unter vereinfachten Bedingungen loszuwerden.

Betroffen sind derzeit von den Maßnahmen Mitglieder oder Sympathisanten von VVN, SDAJ, DKP, ...
Die bekannt gewordenen Einzelfälle nennt der verlinkte Artikel. Darunter fällt auch eine Beamtin auf Probezeit, die wegen Kritik an der israelischen Politik aus dem Beamtenverhältnis entlassen wurde.

In der Liste werden auch Fälle aus dem rechtsextremen Spektrum genannt. Diese konzentrieren sich auf die Berufsfelder Polizeidienst und Bundeswehr. In diesen Verfahren beobachtet man wieder Richter, die auf dem rechten Auge blind sind und in „SH“ (für „Sieg Heil“) und „HH“ (für „Heil Hitler“) mit menschenfeindlichen Nachrichten in Chatgruppen keine Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht entdecken konnten. Sie wurden vom Gericht als „bewusstes Spielen mit dem Verbotenen“ geduldet.

Dass auch 80 Jahre nach dem Untergang des Dritten Reichs diese einseitige Blindheit bei einige Urteilen zu beobachten ist, mahnt um so mehr bei der Einstellung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst einzig das Grundgesetz zum Maßstab zu machen mit seiner Forderung nach Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte sowie Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien (Volkssouveränität, Mehrparteiensystem, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte). Dazu braucht es keine nicht überprüfbaren Verdächtigungen durch einen Verfassungsschutz.

Mehr dazu bei https://www.humanistische-union.de/publikationen/vorgaenge/vorg-253/publikation/berufsverbote-2-0-neuauflage-eines-dunklen-kapitels-bundesdeutscher-geschichte/


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3R4
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9610-20260731-berufsverbote-20.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9610-20260731-berufsverbote-20.html
Tags: #Gesinnungsüberprüfung #Berufsverbote #Lauschangriff #Überwachung #BfV #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Ungleichbehandlung #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit
Erstellt: 2026-07-31 07:55:04


Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.

Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

CC Lizenz   Mitglied im European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   Wir speichern nicht   World Beyond War   Kein Java