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Neuauflage der BerufsverbotspolitikDr. Rolf Gössner, selbst über 40 Jahre Betroffener der ersten Berufsverbotswelle in den 70-iger Jahren hat in der Zeitschrift "vorgänge", Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, noch einmal die damalige Politik beschrieben und verweist auf die aktuellen neuen Fälle, in denen Menschen ihr Leben zerstört wird, weil man sie ohne Beweise für Verfassungsfeinde hält. Auf die damalige Politik wollen wir hier nicht eingehen, das Geschehen ist in seinem Bericht nachzulesen. Berufsverbote 2.0: Neuauflage eines dunklen Kapitels bundesdeutscher GeschichteObwohl es im Laufe von nun 54 Jahren durch die Verfahren der Betroffenen zu eindeutigen Urteilen gegen die Berufsverbotspraxis gekommen ist, versuchen aktuell wieder verschiedene Bundesländer Gesinnungsüberprüfungen für Bewerber des Öffentlichen Dienstes durchzuführen. Damals gab es etwa 3,5 Millionen Regelanfragen und Gesinnungsüberprüfungen durch den Verfassungsschutz. Diese führten zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren und über 1.500 konkreten Berufsverbotsmaßnahmen (Nichteinstellungen und Entlassungen) und zu circa 2.200 Disziplinarverfahren. Die Maßnahmen verstießen nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot sowie gegen die Grundrechte auf Berufs-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) stellte bereits 1987 fest, dass mit der Verweigerung des Zugangs zum Öffentlichen Dienst aus politischen Gründen die Bundesrepublik gegen das Übereinkommen 111 von 1958 über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf verstößt. Dies waren allerdings immer Urteile in Einzelfällen, so dass sich z.B. die Überwachung des Autors, Dr. Rolf Gössner, durch den Verfassungsschutz über 40 Jahre bis zu einem endgültigen höchstrichterlichen Urteil hinzog. Nun geht es wieder los
Betroffen sind derzeit von den Maßnahmen Mitglieder oder Sympathisanten von VVN, SDAJ, DKP, ... In der Liste werden auch Fälle aus dem rechtsextremen Spektrum genannt. Diese konzentrieren sich auf die Berufsfelder Polizeidienst und Bundeswehr. In diesen Verfahren beobachtet man wieder Richter, die auf dem rechten Auge blind sind und in „SH“ (für „Sieg Heil“) und „HH“ (für „Heil Hitler“) mit menschenfeindlichen Nachrichten in Chatgruppen keine Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht entdecken konnten. Sie wurden vom Gericht als „bewusstes Spielen mit dem Verbotenen“ geduldet. Dass auch 80 Jahre nach dem Untergang des Dritten Reichs diese einseitige Blindheit bei einige Urteilen zu beobachten ist, mahnt um so mehr bei der Einstellung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst einzig das Grundgesetz zum Maßstab zu machen mit seiner Forderung nach Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte sowie Demokratie- und Rechtsstaatsprinzipien (Volkssouveränität, Mehrparteiensystem, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte). Dazu braucht es keine nicht überprüfbaren Verdächtigungen durch einen Verfassungsschutz. Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3R4 Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9610-20260731-berufsverbote-20.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9610-20260731-berufsverbote-20.html Tags: #Gesinnungsüberprüfung #Berufsverbote #Lauschangriff #Überwachung #BfV #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Ungleichbehandlung #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit Erstellt: 2026-07-31 07:55:04 Kommentar abgeben |
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