02.10.2026 Verfassungsgrundsatz wird in Frage gestellt

Die faktische Abschaffung der Transparenz

Brandenburg hatte bereits 1998 Menschen das Recht auf Akteneinsicht und Zugang zu Informationen von Land und Kommunen gegeben. Das hat dort sogar Verfassungsrang: Artikel 21 garantiert das „Recht auf politische Mitgestaltung“. Dafür schuf man das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Doch nun arbeitet das dortige Innenministerium an einer Einschränkung der Informationsfreiheit. Als Begründung wird der Schutz der Infrastruktur vorgeschoben.

Dazu muss man allerdings die Phantasie aufbringen, dass "Terroristen" vor einem möglichen Anschlag erst Akteneinsicht bei den entsprechenden Stellen beantragen. Seltsam ist, dass die meisten (abgelehnten) Anfragen bei der Polizei gestellt werden. Die sollen künftig überhaupt nicht mehr beantwortet werden. Auch bisher waren die Antworten vielfach geschwärzt.

Der rbb zitiert einen Sprecher des Innenministeriums: "Angesichts dessen sei es sinnvoller, wenn auf Grundlage des Informationszugangsgesetzes überhaupt keine Fragen mehr zur Polizei gestellt werden dürften". Damit wird künftig niemand mehr erfahren, wie viele Kinder auf den Schulwegen verunglücken und wie viele Hunde im Bundesland einen Menschen gebissen haben - die innere Sicherheit wird dadurch nicht steigen.

Fazit: Wir stehen wor einem weiteren Abbau demokratischer Rechte! Die Informationsfreiheit hat Verfassungsrang und wird trotzdem angegriffen. Wo sitzen also die Verfassungsfeinde?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2026/informationsfreiheit-in-brandenburg-die-verhoehnung-von-transparenz/#campaign-landtagswahl2026__banner


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Tags: #AIG #Akteneinsicht #Brandenburg #Polizei #Verwaltung #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Verhaltensänderung #Mitbestimmung
Erstellt: 2026-10-02 10:26:59


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