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Datenschutz- und Digitalregulierung zwischen Innovationshemmnis und Standortvorteil
Wie seit vielen Jahren, waren Aktive von Aktion Freiheit statt Angst auch in diesem Jahr wieder auf der zweitägigen Tagung der Plattform Privatheit in der Villa Elisabeth an der Berliner Invalidenstraße. Das Thema der Veranstaltung der Vorträge und Diskussionen war "Innovation, Wettbewerb und Werteorientierung - Datenschutz- und Digitalregulierung zwischen Innovationshemmnis und Standortvorteil". So stand also im Mittelpunkt, wie viel Regulierung die Datenverarbeitung in Europa braucht und wie man sich gegen die Angriffe auf die Regulierung im wesentlichen von Seiten US amerikanischer Big-Tech Unternehmen wehren kann. Das Programm der Veranstaltung mit allen Vorträgen gibt es hier. In der ersten Keynote durch Thomas Roth (Head of Global Data Protection & AI; Boehringer Ingelheim) unter dem Titel "Datenschutz & KI-Compliance bei einem globalen und forschenden Pharmaunternehmen – ein Erfolgsfaktor, kein Innovationshindernis!" verteidigte dieser den derzeitigen Regulierungsstand und meinte, dass es im wesentlichen vom Ideenreichtum und Mut der Verantwortlichen abhängt, wie man diese Regulierung zum Nutzen der Firma anwenden kann. Auch hätten Unternehmen im Ausland inzwischen den Wert einer Regulierung erkannt und haben sich selbst ähnliche Vorgaben gegeben. Es ist richtig, dass es dafür in vielen Ländern keine Gesetze gibt, die Unternehmen von sich aus aber die Regulierung eingeführt haben, um auch auf dem europäischen Markt Erfolg zu haben. Dies kann als großer Erfolg für die europäischen Regulierungsanstrengungen gewertet werden. Die EU hat den Datenschutz zum Exportschlager gemacht. Robert Kreyßing von der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung aus Schleswig-Holstein berichtete über Anwendungen der KI in der Landesverwaltung. Dazu wurde im Jahr 2022 ein KI Einsatzgesetz geschaffen. Es erlaubt automatische Verwaltungsentscheidungen. Wie auch im EU KI-Act wird die Automatisierung in drei Stufen angelegt. In der ersten Stufe sind es lediglich Hilfsangebote der KI zur Textgenerierung und als Wegweiser, in der zweiten Stufe kann die KI Entscheidungen fällen, die jedoch von Menschen überprüft und freigegeben werden müssen, während in der dritten Stufe allein die KI die Entscheidung trifft. Um in dem letzten Fall die Maschine nicht über den Menschen entscheiden zu lassen, hat der von der Verwaltungsentscheidung Betroffene die Möglichkeit einer KI Rüge. Dieser Vorgang zwingt die Verwaltung die Entscheidung der KI durch einen Menschen, also einen Verwaltungbeschäftigten überprüfen zu lassen. Untersuchungen haben leider festgestellt, dass nach vier Jahren noch immer 64% in der Verwaltung nicht über das Gesetz Bescheid wissen. Außerdem gibt es bisher keine Anwendung der dritten Stufe, so dass die KI-Rüge noch nicht in der Paraxis verwendet wurde. Außerdem wurden in Schleswig-Holstein der Einfluss von Microsoft durch den Einsatz einer Open Source Anwendung, der elektronischen Akte anstelle von Microsoft (Teams, u.ä) zurückgedrängt. Damit ist Schleswig-Holstein Vorreiter unter den deutschen Bundesländern. Elisabeth Herzog und Christoph Wagner (Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz) beschreiben eine Datenschutz Sandbox, also ein Reallabor in dem nach Art. 57 der KI Verordnung Entwicklungen möglich sind, die nicht ungeprüft im Internet entwickelt werden sollten. Sandra Wachter (Professor of Technology and Regulation at the University of Oxford at the Oxford Internet Institute and Humboldt Professor of Technology and Regulation at the Hasso Plattner Institute) sprach unter dem Titel "Der Preis der Innovation — Wie Deregulierung des EU Technologierechts Menschenrechte bedroht" in der 2. Keynote des Tages. Ihre Feststellung lautet: Der augenblickliche Versuch die Regulierung in der EU durch einen Derugulierungs-Omnibus aufzuweichen bedroht die Menschenrechte. Staaten in der EU sind bereit den Big Tech Unternehmen aus den USA Land, Wasser, Elektrizität zur Verfügung zu stellen, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Als Beispiel nannte sie den Bau von Datencentern, der von lokalen Verwaltungen unterstützt wird wegen der Versprechen Jobs in der jeweiligen Gegend zu schaffen. Im Fazit gibt es dann statt der versprochenen 20 Jobs vielleicht nur 10 und der Zugang zu Strom und Wasser steht den Unternehmen zu Spottpreisen zur Verfügung. Solche Deals werden auch meistens ohne Beteiligung der Bevölkerung und nicht öffentlich verhandelt. Im weiteren kritisierte sie, dass die KI Investments aus der EU von circa 200 Milliarden Euro im wesentlichen den US Big Techgiganten dienen. Präsident Trump hat erfolgreich verhindert, dass die EU eine Digitalsteuer einführen konnte. Der AI Liability Act wurde gestoppt und die US Unternehmen können weiterhin in der EU ihre Milliardengeschäfte machen. Desgleichen ist der digitale Omnibus eine Gefahr. Er könnte ein erster Schritt in Richtung Deregulierung sein. Auch die Bestellung einer hochrangigen Beschäftigten von Meta als Irlands Datenschutzbeauftragte zeigt bereits, in welche Richtung es geht. Schauen wir uns die Versprechungen der künstlichen Intelligenz an, so ist es stets nur der Begriff des wirtschaftlichen Wachstums, der wiederum nur Big Tech zugute kommt. Kein einziger Begriff deutet auf einen Gewinn für unsere Gesellschaft hin. Weiterhin besteht die ernste Gefahr, dass KI Anwendungen künftig nur als Spielzeug genutzt werden können, da die Unternehmen sich weigern für Fehler ihrer Anwendungen zu haften.Wachstum führt nicht automatisch zu gesellschaftlicher Verbesserung. Deshalb spricht sich Frau Wachter in ihrem Vortrag, dem ein ausführliches Papier (Link folgt) zu Grunde liegt, dafür aus, dass wir wirtschaftliche Entscheidungen und damit auch die Regulierung der IT Landschaft an einem anderen Begriff festmachen. Sie nennt dafür den Begriff der Happiness und das ist mehr als nur eine wirtschaftlich positive Entwicklung.
Die künstliche Intelligenz haftet nicht für Lügen. Die künstliche Intelligenz manipuliert und lügt entsprechend den Vorgaben ihrer Erzeuger. Dies lässt sich durch Tests mit entsprechenden Frageprompts an die KI nachweisen. So werden politische Einflüsse sichtbar, wenn z.B. aus dem verwendeten Begriff "Genocide" der Begriff "Action" wird. Dass das Arbeiten mit KI unsere Kompetenz nicht steigert, hat sich bei Untersuchungen gezeigt. Ärzte büßten nach drei Monaten ihre Fähigkeit zur Krebsdiagnose ein, wenn sie dauerhaft diese Tätigkeit an künstliche Intelligenz auslagern. In der anschließenden Diskussion wurde gefragt, warum der Begriff Happiness gewählt wurde und man sich nicht mit dem Begriff von Gerechtigkeit zufrieden geben sollte. Frau Wachter verwies dazu auf den sicher nicht linksorientierten Gründer der kaptalistischen Wirtschaftswissenschaften Adam Smith, der als Ziel der Wirtschaft "Well Being" anführt. Christian Groß (BfDI) stellt unter dem Titel "So denkt die Bevölkerung -- und bald auch die Wirtschaft -- über Datenschutz und Innovation" Befragungen zum Datenschutz aus Sicht der Bevölkerung vor. Er verweist auf erfolgreiche Klagen gegen Big-Tech, wie z.B. dass Google als Publisher zu betrachten ist, wenn es kurze Auszüge aus Artikel in seinen Antworten auf Suchanfragen zeigt oder die erfolgreiche Klage vor dem Landgericht München von der Gema gegen OpenAI bei der Verwendung von KI-verfremdeten Musiksamples. Für die EU Verbraucherschutzorganisation BEUC stellt Cláudio Teixeira (Head of Digital Policy of BEUC, the European Consumer Organisation) unter dem Titel "Protecting Consumers in the A(I)ge of Deregulation: the (real) cost of weakening privacy and data protection in the EU" Untersuchungen zum Profit der US Big-Tech Unternehmen vor. Erst wenn man die wirklichen Kosten sieht, kann man sich vorstellen, welche Gefahr eine Deregulierung bringen würde. Damit bestätigt er die Argumente von Frau Wachter. Er zeigt auf, dass die Big Tech Unternehmen die durch die EU Regulierung anfallenden Strafen für die Big Tech Unternehmen bereits eingepreist haben. Die Unternehmen haben Milliarden zurückgelegt, um eventuelle Strafzahlung zu begleichen. In der Regel dauert es jedoch acht Jahre bis es zu einem rechtsgültigen Urteil kommt. Über diesen gesamten Zeitraum und natürlich auch vor der Klage haben die Unternehmen durch illegales Handeln Profite auf Kosten der Menschen in der EU gemacht.
Das Nebenstehende Foto zeigt die Größe dieser Profite die durch dieses illegale Geschäftsmodell über Jahre gemacht werden. Die EU muss ihre eigene Wirtschaft und vor allem die Menschen schützen. Die Grafiken zeigen, dass die Big Tech Unternehmen nicht an der Wertschöpfung in Europa interessiert sind, sondern an dem Raub an jedem Einzelnen von uns. Als Beispiel nennt er Google, die als Suchmaschine gestartet sind und heute zu einer Werbemaschine geworden ist, die uns Angebote macht zu konsumieren und uns dazu drängt diese Auswahl auch zu akzeptieren. Als zweites Beispiel nennt er das Training der künstlichen Intelligenz mit dem Wissen der gesamten Menschheit. Dies ist die größte Enteignung der Menschheit entgegen unseren Interessen und im Interesse einiger Weniger. Als Ergänzung zum Beispiel Google stellt Matthias Söllner (Uni Kassel) unter dem Titel "Souveräne Suchmaschinen" die weitere Entwicklung des EU Web-Index vor. Bereits im letzten Jahr wurde das Projekt vorgestellt. Dieser soll eine europäische Alternative zu den weltweit vier Anderen (Google, Bing, Microsoft, Xandex, Russland, Baidoo, China) werden. In dem Projekt wurden Untersuchungen zur Nutzerakzeptanz durchgeführt. Dabei wurde wieder das übliche Nutzerparadoxon sichtbar: 29 % Der Nutzer wären bereit zu wechseln, aber auch 57 % der Nutzer würden alle ihre Daten freigeben, wenn der Dienst kostenlos bleibt. Die große Mehrheit dieser 57 % wissen aber nicht, welche Daten von Ihnen wirklich freigegeben werden und/oder gespeichert werden. Es wurde auch untersucht, inwieweit die Nutzer auf eine KI-Suche ausweichen, wenn diese im Angebot (immer ganz oben) steht. Die KI Suche wird auf jeden Fall von jungen Nutzern bevorzugt. In der Abschlussdiskussion waren die vier Anwesenden im wesentlichen mit der Regulierung des Datenschutzes in der EU einverstanden, obwohl Erhebungen von Bitcoin angeblich festgestellt haben, dass 95 % der mittelständischen Unternehmen eine Deregulierung wollen. Der Vertreter von Boehringer verwies wieder darauf, dass die meisten Unternehmen in der Regulierung nur den Aufwand sehen, aber nicht die Vorteile, wenn man sie mutig nutzt. Einig war man sich darin, dass das von der EU im wesentlichen nur von Deutschland angestrebte Omnibusverfahren zur Deregulierung ein Angriff durch US Big-Tech darstellt.
Das Bild links haben wir hier mit aufgenommen, weil im Zusammenhang mit unserer Teilnahme an den Aktion von FairnessJetzt mehrfach die Gefahr von massiven Arbeitsplatzverlusten in der Film und Medien-Industrie thematisiert wurde. Grażyna Zboralska (Uni Frankfurt/Oder) stellte dazu den ersten deutschen und wahrscheinlich ersten europäischen Tarifvertrag vor, in dem der Aufwand der KI und der Verdienstausfall von Beschäftigten durch KI EInsatz zum Ausgleich gebracht werden soll. Viele weitere interessante Vorträge fanden auf dieser Konferenz statt. Wir hoffen, dass die Inhalte in Text oder Video Formaten demnächst von der Plattform Privatheit ins Netz gestellt werden und freuen uns schon auf die Tagung im nächsten Jahr. Mehr dazu bei https://plattform-privatheit.de/p-prv/jahreskonferenzen/jahreskonferenz-2026.php Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Sj Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9682-20261010-jahrestagung-der-plattform-privatheit.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9682-20261010-jahrestagung-der-plattform-privatheit.html Tags: #Jahrestagung #PlattformPrivatheit #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #BigTech #GAFAM #EU #Regulierung #AI #KI #KI-Act #Datenklau #Profit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung Erstellt: 2026-10-10 10:30:13 Kommentar abgeben |
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