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Teilweise verfassungswidrig und noch nicht besserDie Rede ist vom Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG). Die Grünen und die Linke hatten die 2019 verabschiedete Version vom sächsischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. Im letzten Jahr wurden ihre Zweifel teilweise bestätigt. Nun wird im Landtag diskutiert ob auch neue Gesetzentwurf der sächsischen Regierung noch verfassungswidrige Bestandteile enthält. Erwartungsgemäß fiel das Votum der Gutachter positiv für die CDU Regierung aus. Das lag sicher auch an daran, dass nur zwei der fünf Rechtswissenschaftler:innen von der Opposition nominiert waren. Streitpunkte sind u.a.:
Vage bleibt dabei woher die Gesichtsdaten für den Abgleich kommen können. Die Aussage "aus dem Internet" öffnet Tür und Tor für den Missbrauch und ermöglicht den Gebrauch Palantir-ähnlicher Programme von denen niemand weiß, mit welchen Daten sie trainiert wurden. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2026/anhoerung-in-sachsen-noch-viele-baustellen-bei-polizeirechtsnovelle/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3NT Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9487-20260401-anhoerung-zum-saechsischen-polizeigesetz.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9487-20260401-anhoerung-zum-saechsischen-polizeigesetz.html Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Palantir #AI #KI #Sachsen #Polizeigesetz #verfassungswidrig #Lauschangriff #Gesichtserkennung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Anhörung #Gutachten #Datenskandale #Ungleichbehandlung Erstellt: 2026-04-01 08:13:09 Kommentar abgeben |
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