Rechtstaatlichkeit in Gefahr
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. berichtet uns über eigentlich unfassbares Verhalten in einer deutschen Gerichtsverhandlung. In den Links unten sind die beiden Pressemitteilungen der NGO zu den beiden Verhandlungstagen beschrieben. Wir wollen dies hier nicht wiederholen und nennen lediglich die Hauptkritikpunkte zu dem Verfahren gegen die ULM5:
- Sämtliche von der Verteidigung vorgebrachten Anträge wurden entweder abgelehnt oder gar nicht erst zur Vorsprache zugelassen.
- Keine Möglichkeit der Beklagten vertraulich mit ihren jeweiligen Verteidigerinnen zu kommunizieren.
- Die Zulassung von zwei Schreibkräften für die Verteidigung, zur Anfertigung eines Wortprotokolls, wurden kategorisch abgelehnt.
Michèle Winkler, die Politische Referentin des Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. fasst ihre Beobachtung wie folgt zusammen: "Die Richterin und ihre Kammer haben nach den ersten zwei Prozesstagen alle Glaubwürdigkeit verspielt, eine unbefangene Entscheidung treffen zu können oder zu wollen. Ein Strafverfahren dient dazu, Beweise zu erheben und belastende sowie entlastende Argumente anzuhören, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Wenn aber das Gericht nicht einmal gewillt ist zuzuhören, dann handelt es sich nicht um einen fairen Prozess, sondern um ein Theaterstück – aufgeführt, um die schon feststehende Bestrafung zu legitimieren."
Lest die beiden Pressemitteilungen!
Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/pressemitteilung-prozess-gegen-ulm-5-vorsitzende-richterin-verweigert-den-angeklagten-grundlegendes-die-raeumliche-naehe-zur-verteidigung
und https://www.grundrechtekomitee.de/details/pressemitteilung-2-prozesstag-gegen-ulm-5-richterin-mit-fortgesetzter-blockadehaltung-rechtsstaatliches-verfahren-fragwuerdig
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Erstellt: 2026-05-14 08:45:17
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