04.07.2026 Prozessbeobachtung bei den Ulm5

Menschenrechte gelten global

Das Grundrechtekomitee beobachtet den Prozess gegen die Ulm5 und äußert sich kritisch über die Unabhängigkeit des Gerichts. Neben diversen Äußerlichkeiten, wie die Tatasache, dass die fünf jungen Angeklagten getrennt von ihren Anwält*innen in einem Glaskasten in dem Hochsicherheitssaal sitzen müssen, werden Anträge der Verteidigung regelmäßig als nicht zur Sache gehörend abgelehnt.

Hier wäre eine feste Linie hilfreich: Entweder verfolgt das Gericht einen "normalen" Einbruch mit Vanadlismus in die Räume eines Waffenherstellers - dann wäre der Hochsicherheitssaal und die Isolierung der Angeklagten obsolet - oder man richtet über den Anspruch der Angeklagten zur Nothilfe, um Aufmerksamkeit zu erlangen auf den von Israel seit Jahren ausgeübten Genozid in Gaza und die völkerrechtswidrigen Waffenlieferungen Deutschlands dafür.

Es kann jedoch nicht sein, dass der Oberstaatsanwalt solche Rechtfertigungsgründe als von vornherein nicht vorgelegen abtut. Das von den Angeklagten selbst angefertigte Videomaterial ihrer Aktion und der Erläuterung ihrer Beweggründe wird zwar im Verlauf der Verhandlungen gezeigt, Bezug nimmt das Gericht jedoch nur auf die Einbruchshandlungen. Darüber hinaus wird das Video (und die ganze Aktion) als Beweis bewertet, dass die Handlungen der Fünf Ausdruck einer kriminellen Vereinigung und einer antisemitischen Haltung seien.

Die Beweisanträge der Beklagten müssen für die Urteilsfindung Beachtung finden! Genannt und damit dem Gericht zumindest bekannt sind:

In diesem Verfahren steht auch die Blindheit Deutschlands im Angesichts eines Menschheitserbrechens vor Gericht.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/ulm-5-entlastendes-wird-nicht-ermittelt-einseitiger-ermittlungseifer-der-staatsanwaltschaft


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Erstellt: 2026-07-04 08:01:22


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