14.10.2026 PimEyes "kennt" fast Jeden

Verstoß gegen den KI Act

Der KI Act der EU sagt zum Thema Gesichtserkennung eindeutig: "KI-Systeme, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsaufnahmen erstellen oder erweitern."

Genau das tut die Firma PimEyes und es interessiert scheinbar niemanden. Auch wir haben bereits mehrmals kritisch über dieses Unternehmen, welches inzwischen einem georgischen Unternehmer gehört, berichtet. Bei PimEyes kann Jede/r, sobald man den Geschäftsbedingungen zugestimmt hat, nach beliebigen Fotos von Gesichtern suchen. Damit wird allen Menschen ihre Privatsphäre genommen. Niemand kann verhindern auf irgendwelchen Fotos sichtbar zu sein, die irgend jemand ins Internet gestellt hat.

Seit dem 2. Februar 2025 gilt das genannte Verbot aber niemand in der EU fühlt sich verpflichtet es durchzusetzen. Seit Sommer 2026 gibt es nun für Deutschland ein Gesetz, welches der Bundesnetzagentur den Hut für Verfehlungen gegen den KI Act aufsetzt. Doch gegenüber Netzpolitik.org sagt die Behörde nur: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu geplanten und aktuellen Verfahren nicht äußern."

Dabei wäre ein erster Schritt schon mal, überhaupt gegenüber PimEyes Auskunft über seine Tätigkeit zu verlangen. Denn zuerst wäre ja mal festzustellen, ob hier - wie wir annehmen - ein Verstoß gegen den KI Act vorliegt ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2026/gesichtersuchmaschine-pimeyes-ein-verbot-das-niemand-durchsetzt/


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Tags: #PimEyes #Gesichtserkennung #KI-Act #EU #Verbot #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Durchsetzung #Bundesnetzagentur #Verbot #Bußgeld #Verhaltensänderung #Lauschangriff
Erstellt: 2026-10-14 07:44:07


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