Berliner Verfassungsschutz ohne Grenzen

Der schwarz-rote Berliner Senat schreibt sich z.Zt. ein neues Verfassungsschutzgesetz und was da drin stehen soll ist unglaublich. Wir wollen hier nur die schwärzesten Fakten aufzählen und verweisen ansonsten auf den unten verlinkten Artikel von Netzpolitik.org.
Der Berliner Verfassungsschutz soll nach dem Gesetzesvorschlag
- live auf Videoüberwachung von Einkaufszentren oder Krankenhauseingängen zugreifen,
- BetreiberInnen von Videoüberwachungsanlagen verpflichten können, "die Überwachung auszuleiten und Aufzeichnungen zu übermitteln".
- Das betrifft "öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen" oder in "Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs"
- und "sogar den Besucherbereich einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses während der Öffnungs- bzw. Besuchszeiten".
- "Wer sich in Berlin im öffentlichen Raum bewegt, müsste daher künftig permanent damit rechnen, durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet zu werden".
- Die Neuregelung zu Auskunftsersuchen zu Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern enthält keine Erfordernis mehr, dass die Daten wirklich notwendig sind.
- Der Auskunftsanspruch für Betroffene wird restriktiv eingeschränkt auf Fälle, in denen die Betroffenen angeben müssen, warum sie denken vom Verfassungsschutz gespeichert worden zu sein.
- Der Staatstrojaner steht "natürlich" auch als Ermittlungsmittel im neuen Gesetz.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2025/berliner-verfassungsschutzgesetz-der-spion-im-einkaufszentrum/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Kn
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9285-20250919-verfassungswidriger-verfassungsschutz.htm
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Tags: #Berlin #Verfassungsschutzgesetz #online #Videoüberwachung #Einkaufszentren #Krankenhäuser #ÖPNV #Auskunftsanspruch #Staatstrojaner
Erstellt: 2025-09-19 07:24:35
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