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11.11.2025 Offener Brief der Freifunker

Freifunk und IP-Adressen-Speicherung

In schon vielen Artikeln haben wir die Idee der jeweiligen Staatsmacht kritisiert, durch Vorratsdatenspeicherung oder andere Kontrollmöglichkeiten die Kommunikation der Menschen zu verfolgen. Dies war und ist uns wichtig, weil unser Verein ebenfalls seit vielen Jahren ein Freifunk WLAN betreibt. Anfangs ging es um die sogenannte Störerhaftung, die die Betreiber von freien WLANs für die Inhalte der Kommunikation haftbar machen wollte. Aktuell geht es wieder einmal um die Vorratsdatenspeicherung und die Chatkontrolle.

Die Speicherpflicht von IP-Adressen würde die Betreiber von freien WLANs oder auch kleine Internetprovider massiv bedrohen, weil der notwendige technische Aufwand für diese kaum zu bewältigen ist. Unser Argument gegen diesen Angriff auf unsere freie Kommunikation ist neben der Einschränkung unserer Grundrechte, dass die beabsichtigte Überwachung auch technisch kaum eine Chance hat.

Dies sehen wir bestätigt in einer "Stellungnahme zur Mindestspeicherung von IP-Adressen bei öffentlichen WLANs" durch den Verein Freifunk München / Freie Netze München e.V. Darin wird neben gleichlautenden Argumenten von anderen Vereinen, u.a. der Bundesanwaltskammer (BRAK), dem eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. noch einmal ausführlich dargelegt, warum eine Speicherung von IP Adressen heute keinen Sinn mehr macht.

Die Freifunker stellen in ihrem Brief fest:

Die geforderte Speicherung setzt voraus, dass einem Nutzer eindeutig eine IP-Adresse zugewiesen und diese Zuordnung protokolliert werden kann. Bei modernen öffentlichen WLAN-Netzen ist das technisch nur sehr erschwert möglich:

  • Moderne Endgeräte erzeugen ihre IPv6-Adressen selbst über SLAAC; der Betreiber weist keine Adressen aktiv zu.
  • Privacy Extensions führen dazu, dass sich IPv6-Adressen regelmäßig ändern.
  • Viele Endgeräte (Android, Apple, Windows) rotieren heute selbst ihre MAC-Adressen auch im IPv4-Betrieb, um Nachverfolgbarkeit zu erschweren. Dadurch lassen sich DHCP-Zuweisungen keinem bestimmten Gerät mehr dauerhaft zuordnen.
  • Eine eindeutige, dauerhafte Zuordnung von IP-Adresse zu einem Nutzer/Endgerät ist unter heutigen typischen Betriebsbedingungen kaum möglich.

Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur über eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit personenbezogenen Daten realisierbar. Das würde eine spontane, niederschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.

Also weg mit diesen unausgegorenen Ideen der Überwachungsfantiker!

Mehr dazu bei https://ffmuc.net/assets/posts/Freifunk_Muenchen_Stellungnahme_IP-Adressen-Speicherung.pdf
und alle unsere Artikel über Freifunk https://www.a-fsa.de/cgi-bin/searchartl.pl?suche=freifunk&sel=meta


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Lm
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Erstellt: 2025-11-11 18:07:11
Aufrufe: 3

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