90.000 neue KI-Musiksongs werden täglich erzeugt
Ein erster Erfolg gegen die unerlaubte Nutzung von Musik für das Training von KI:
In dem Gerichtsstreit um mit Künstlicher Intelligenz generierter Songs hat das Landgericht München I am Freitag (31.07.2026) einer Klage der Musikverwertungsgesellschaft Gema in weiten Teilen stattgegeben. Das US-Unternehmen Suno müsse es künftig unterlassen, ohne Einwilligung der Klägerin bestimmte Musikwerke zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen ..., so die Vorsitzende Richterin schreibt rbb24.
In dem Verfahren ging es um Songs von Alphaville, Helene Fischer und der Berliner Musikerin Balbina. Die KI-Musikgeneratoren von Suno wurden z.B. mit 21 Songs von Balbina trainiert. Gefragt wurde die Musikerin nicht. Über einen ähnlichen Fall hatten wir im Bericht von der Kundgebung "Fairness Jetzt" geschrieben: "So berichtete eine Synchronsprecherin, dass sie über die Abhängigkeit ihres Arbeitgebers von Netflix gezwungen wird, ihre Unterschrift dafür zu geben, dass Netflix ihre Stimme für das Training von KI nutzen darf."
Das Münchner Urteil wird über die Einzelfälle hinaus Bedeutung haben, weil die KI-Anbieter künftig vorsichtiger agieren werden, aber damit ist das Problem nicht vom Tisch. Erstens wird Suno in Berufung gehen und die Anbieter werden es künftig schwerer machen, ihnen nachzuweisen, dass sie die Originalmusik auf ihren Server nutzen oder ihre KI damit trainiert haben.
Das heißt natürlich, dass sich der Rechtsstreit in technische Spitzfindigkeiten verschiebt anstatt grundsätzlich die Frage zu klären, unter welchen Umständen eine KI menschliche "Schöpfungen" verändern und verkaufen darf. Für die GEMA und den Verband Pro Musik geht es vor allem um eine regelmäßige Vergütung für sich und die KünstlerInnen.
Der rbb24 Artikel beschreibt auch noch weitere Ungerechtigkeiten und Betrügereien, die mit KI-generierter Musik zu Lasten der KünstlerInnen begangen werden.- Die durch die Klicks auf KI-generierte Fälschungen erzeugten Einnahmen landen auf den Konten von BetrügerInnen anstatt bei den KünstlerInnen.
- Wer eine Bot-Farm programmieren kann, sich Klicks auf gefälschte KI-Musik erzeugen und damit Geld bei den Providern machen.
Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/kultur/beitrag/2026/07/kuenstliche-intelligenz-musik-gema-klage-muenchen.html
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Musik #AI #KI #Copyright #Streaming #Suno #Gema #Urteil #Alphaville #Balbina
Erstellt: 2026-08-01 09:24:21
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