Haber Verfahren ist verfassungswidrig
Vor drei Monaten hatten wir über die Feststellung von FragdenStaat.de berichtet, dass die Bundesregierung Demokratie-Projekte seit zwei Jahrzehnten vom Geheimdienst überprüfen lässt. Bekannt geworden war diese Praxis nachdem Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) Buchläden nach einer solchen Anfrage von einer Preisliste hatte streichen lassen.
Der Bundestagsabgeordnete David Schliesing, medienpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, hatte daraufhin beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages nachgefragt. Dieser stellt nun eindeutig fest, dass das "Haber-Verfahren" verfassungswidrig ist.
Im Jahre 2017 hatte Emily Haber, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium einen Erlass verfasst, der eine bereits bestehende Regelung zu solchen Abfragen aktualisierte. Danach haben seit 2020 die Ministerien 1.200 zivilgesellschaftliche Organisationen und 1.300 Personen auf diesem Weg durchleuchten lassen, ergab eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, schreibt Netzpolitik.org.
Es sind 2 Verfassungsgrundsätze, die durch das Haber-Verfahren verletzt werden. Zum einen verletzt die Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Bundesministerium im Zuge des Haber-Verfahrens das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Eine gesetzliche Grundlage dafür besteht nicht. Außerdem hatten die Betroffenen bisher keinen Auskunftsanspruch* gegenüber dem Verfassungsschutz. Dies ist ein Verstoß gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Rechtsweggarantie.
*) Allerdings wird dieser 2. Punkt derzeit durch die Neuordnung der Geheimdienstgesetze abgeschafft, so dass künftig niemand mehr ein Recht haben wird zu erfahren, ob er oder sie von deutschen Geheimdiensten überwacht wird.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2026/gutachten-des-bundestages-haber-verfahren-verstoesst-gegen-grundrechte/
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Erstellt: 2026-08-17 00:40:02
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