28.08.2026 Polizei blind bei Verhältnismäßigkeit?

Hausdurchsuchung statt Vorladung

Das ist Service! Statt die mit ihren Kindern vielbeschäftigte Mutter in Oldenburg extra zu einer Befragung zur Polizeiwache vorzuladen, kamen 9 Polizisten am frühen Morgen zu ihr nach Haus. Um kein Aufsehen zu erregen, kamen sie durch den Hintereingang - zur Hausdurchsuchung! Neun Mann durchkämmten die Wohnung der Klimaaktivistin, weil sie im Oldenburger Hauptbahnhof gefälschte Plakate der Deutschen Bahn aufgehängt haben soll, schreibt die taz zu dem Vorfall.

Denn das unerhörte Plakat im Design der DB kündigte an, dass Bahnfahren künftig kostenlos sei und soll Teil einer bundesweiten Kampagne eines Widerstandskollektivs, einer Nachfolgeorganisation der Klimakleber-Gruppe Letzte Generation im Mai gewesen sein. Da die Plakate nur mit Tesafilm über die echten geklebt wurden, war noch nicht mal von Sachbeschädigung die Rede. Es ging nur um eine Verletzung des Urheberrechts der Deutschen Bahn.

Warum für eine solche Ermittlung eine Wohnungsdurchsuchung, einschließlich des Kinderzimmers und der teure Einsatz von 9 Beamten notwendig gewesen sei, sollte die zuständige Staatsanwaltschaft mal erklären. "Gerade im linken Spektrum und bei Klimaaktivisten wird dieses Mittel oft aus nichtigen Gründen angewandt und dient lediglich der Einschüchterung" stellt eine Pressmitteilung des Widerstandskollektivs fest. Auch Britta Rabe vom Grundrechtekomitee stellt fest, dass eine Strafverfolgung und die Beschaffung von Beweismitteln auch mit einem milderen Mittel möglich gewesen wäre. Gefunden wurde bei der Aktion nämlich nichts ...

Es gibt in einem ähnlichen Adbusting-Fall - bei dem in Berlin die Botschaft von Plakaten der Bundeswehr verändert wurde - ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2023. Das oberste Gericht hatte festgestellt: "Ein Verweis auf den Strafrahmen reiche nicht aus, um die Schwere der verfolgten Taten zu begründen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit kann lediglich berücksichtigt werden, welche Strafe hinsichtlich der konkreten Tat zu erwarten [sei]". Selbst wenn in der Wohnung die gesuchten Plakate gefunden worden wären, hätten diese nicht den Tatvorwurf bewiesen.

Zitieren wir zum Schluss dieses absurden Vorgangs die Verdächtigte: "Wie kann es sein, dass wir Autobahnen selbstverständlich kostenlos nutzen, aber bei Bus und Bahn soll das unmöglich sein?". Selbst wenn alle ohne Ticket fahren würden, hinderte das keinen Zug daran weiterzufahren. Ein kostenloser Nahverkehr "wäre gut fürs Klima und sozial gerecht".

Mehr dazu bei https://taz.de/Adbusting-Aktion-Razzia-in-Oldenburg-wegen-gefaelschter-Bahn-Plakate/!6207283/


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Erstellt: 2026-08-28 08:13:09


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