17.01.2026 BVerfG gegen Zensurversuch

BVerfG: Verletzung der Rundfunkfreiheit

Die Verletzung der Rundfunkfreiheit durch die Behinderung der Arbeit eines Journalisten war der schwerwiegendste Vorwurf, den das BVerfG den Ermittlungsbehörden im Fall "Indymedia" machte. Auch die Durchsuchungen von 5 Wohnungen im Zuge der Ermittlungen inklusive der Beschlagnahme von 200 Datenträgern war unrechtmäßig.

Worum geht es?

2017 war die Internetplattform "linksunten.indymedia" durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wegen des Aufrufs zu Straftaten verboten worden. Das BVerfG hatte dieses Verbot 2023 bestätigt. Trotzdem hatten Menschen im April 2020 die Webseite als Archiv erneut ins Web gestellt und der Journalist hatte in einem seiner Artikel auf diese Seite verlinkt.

Die Verfahren sind damit endgültig rechtskräftig für die Beklagten ausgegangen.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-karlsruhe-5qs623-linksunten-indymedia-durchsuchungen-unverhaeltnismaessig-anfangsverdacht


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Erstellt: 2026-01-17 10:20:27
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