20.02.2026 Zwang zur Passwortherausgabe

Polizei setzt Verdächtigten unter Druck

Political Prisoners Net macht auf eine bedrohlichen Vorgang in Frankreich aufmerksam. Bei einem französichen Musiker wurde wegen des Verdachts der "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung" eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden aus der Wohnung - wie üblich - elektronische Geräte beschlagnahmt.

Auch wenn sich inzwischen der Vorwurf der "kriminellen Vereinigung" als falsch erwiesen hat, wird er nun strafrechtlich verfolgt, weil er sich geweigert hat, das Passwort seines Computers preiszugeben. Die "Weigerung, eine geheime Entschlüsselungsvereinbarung herauszugeben" ist in Frankreich ein Vergehen (Straftat?), das mit drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Der Angeklagte wird von seiner Gewerkschaft Syndicat National des Artistes Musiciennes juristisch vertreten, die für den 24. Februar 2026 um 13 Uhr vor dem Gericht in Lyon zu einer Kundgebung aufgerufen hat. Wir erleben damit zur Zeit neben der Propaganda für eine Klarnamenpflicht im Internet im Zusammenhang mit einer Altersbeschränkung in sozialen Netzwerken auch Angriffe auf unser Rechts auf die anonyme Nutzung des Netzes. Die Androhung von Strafen bei Verweigerung der Herausgabe von persönlichen Passworten wäre eine weitere Verschärfung. Nach allgemein anerkannten Grundrechten darf niemand gezwungen werden sich selbst zu belasten. Zudem gilt in Deutschland das durch das BVerfG definierte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Mehr dazu bei https://political-prisoners.net/frankreich-musiker-wegen-verweigerung-der-herausgabe-seines-computerpassworts-vor-gericht/37176/


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Tags: #Passwort #Herausgabe #Polizeigewalt #Justiz #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2026-02-20 06:16:02


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