Teilweise verfassungswidrig und noch nicht besser
Die Rede ist vom Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG). Die Grünen und die Linke hatten die 2019 verabschiedete Version vom sächsischen Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. Im letzten Jahr wurden ihre Zweifel teilweise bestätigt. Nun wird im Landtag diskutiert ob auch neue Gesetzentwurf der sächsischen Regierung noch verfassungswidrige Bestandteile enthält. Erwartungsgemäß fiel das Votum der Gutachter positiv für die CDU Regierung aus. Das lag sicher auch an daran, dass nur zwei der fünf Rechtswissenschaftler:innen von der Opposition nominiert waren. Streitpunkte sind u.a.:
- Die Hypothetische Datenneuerhebung - Damit ist gemeint, dass einmal erhobene Daten (etwa durch eine Funkzellenabfrage) auch für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Das nennt man auch einen Verstoß gegen die Zweckbindung.
- Biometrische Fernidentifizierung - Professor Harmut Aden, stellvertretender Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) zweifelt, ob der Entwurf mit dem Grundgesetz und insbesondere der KI-Verordnung vereinbar sei. "Bei der biometrischen Fernidentifizierung handelt es sich um eine verbotene Praxis der KI-Verordnung", stellte Aden laut Netzpolitik.org klar.
Vage bleibt dabei woher die Gesichtsdaten für den Abgleich kommen können. Die Aussage "aus dem Internet" öffnet Tür und Tor für den Missbrauch und ermöglicht den Gebrauch Palantir-ähnlicher Programme von denen niemand weiß, mit welchen Daten sie trainiert wurden.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2026/anhoerung-in-sachsen-noch-viele-baustellen-bei-polizeirechtsnovelle/
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Erstellt: 2026-04-01 08:13:09
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