Die Menschenrechte
... stehen jedem Menschen nach dem Grundgesetz, der Europäischen Grundrechtscharta und der Erklärung der Menschenrechte durch die UNO zu. Trotzdem erleben wir in den letzten Jahren immer öfter, dass "die Politik" durch Verordnungen Sanktionen gegen einzelne Menschen verhängt, ohne dass diese die Chance haben diese durch andere Gerichte als den EUGh überprüfen zu lassen - und dieser Weg dauert Jahre ...
Über Sanktionen gegen Einzelpersonen in der EU nach EU-Richtlinie EU-2024/1226 hatten wir bereits vor 2 Monaten berichtet, ebenso gegen (angeblich linke) Vereine. Gemeinsam ist diesen Maßnahmen, dass die Betroffenen kaum eine Chance der juristischen Gegenwehr haben und die "Maßnahmen" gegen sie von privaten Institutionen (Banken, Verlage, Vermieter, ...) ergriffen werden.
Zu den in den oben verlinkten Artikel müssen wir leider weitere Fälle nennen. Da ist zum einen der Schweizer Bürger Jacques Baud, der seit Jahren in Brüssel wohnhaft ist. SRF schreibt über ihn: "Sein Vermögen ist gesperrt und EU-Bürgern und -Unternehmen ist es untersagt, ihm Gelder, finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zudem darf er weder in den EU-Raum ein- noch durch diesen reisen."
EU Sanktionsentscheide werden auf der Grundlage von Geheimdienstberichten erstellt, so dass man über die Vorwürfe gegen ihn nur weiß, dass der 70-jährige früher beim strategischen Nachrichtendienst der Schweiz für die Staaten des Ostblocks und des Warschauer Pakts verantwortlich war, der russischen Sprache mächtig ist und Bücher über Russland und die Ukraine geschrieben hat. Nach seiner Meinung hat die Ukraine am Angriffskrieg, den Russland gegen sie führt eine Mitschuld. Die Meinungsfreiheit gehört ebenfalls zu den unveräußerlichen Grundrechten jedes Menschen.
Keine Beweise oder Indizien
Über einen weiteren Fall berichten die unten verlinkten Artikel. Der kurdisch-stämmige Journalist Hüseyin Dogru ist ebenfalls nach oben genannter EU-Richtlinie sanktioniert und bald obdachlos. Wie bei Jacques Baud gibt es keine Beweise einer "Zusammenarbeit mit staatlichen russischen Stellen". Trotzdem sind seine Konten gesperrt und die Deutsche Bundesbank, die für die Durchsetzung von Finanzsanktionen zuständig ist, erlaubt ihm nur monatlich 506€ abzuheben. Dabei stehen einem Alleinstehenden nach höchstrichterlicher Entscheidung 563 Euro Bürgergeld zuzüglich Miete zu.
Wieder werden mit solchen für den Einzelnen lebensbedrohlichen Maßnahmen Meinungen zensiert. Und noch schlimmer: Eine finanzielle Zuwendung Dritter gilt nach dem am 15. Januar 2026 beschlossenen Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union, als "Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen" und wird strafrechtlich verfolgt. Damit sind die Betroffenen auf sich allein gestellt und werden praktisch aus der Gesellschaft ausgestoßen. Nur die 506€/Monat bewahren die betroffenen Menschen vor der Todesstrafe durch Verhungern.
Dabei spielte sich die EU in der internationalen Politik bisher immer als Verfechter demokratischer Werte und der Menschenrechte auf. Augenscheinlich gilt dies nur solange man nicht zu stark von der gewünschten Meinung abweicht ...
Mehr dazu bei https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/gericht-bestaetigt-kontosperre-journalist-hueseyin-dogru-li.10026526
und https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/sanktioniert-und-bald-obdachlos/
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Erstellt: 2026-04-14 08:33:54
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