Fast sprachlos bei so viel Menschenverachtung
Asyl ist ein Grundrecht
Das Asylrecht für politisch Verfolgte war bis 1993 ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht für jeden einzelnen Verfolgten. Die damalige CDU Regierung beschnitt dieses Grundrecht im Widerspruch zu den völkerrechtlich verbindlichen Flüchtlings- und Menschenrechtskonventionen.
Wir empfanden bereits die Änderungen in unseren Aussagen gegenüber der Vorversion von 2012 bereits bedrückend. Mit GEAS verabschiedet sich nicht nur eine den Rechtsextremisten nacheifernde konservative deutsche CDU von Völkerrecht und Menschenrechten, sondern gleich die ganze EU. Frau Leyen hat die Regierungen von 27 unabhängigen Staaten auf eine Linie gezwungen. Höchstens in der Auslegung in der täglichen Ausübung sind jetzt noch Unterschiede in einzelnen Ländern zu erwarten.
Was sagen die Anderen?
Wir verzichten in dieser Liste auf die Ansicht rechtsextremistischer und völkischer Hetze und beginnen bei der Europäische Bewegung Deutschland e.V., die der EVP Fraktion im EU Parlament nahesteht. Sie sorgt sich bei GEAS vor allem um die "Handelshemmnisse", die Innenminister Dobrindt u.a. durch die von ihnen forcierten zwischenstaatlichen Grenzkontrollen erzeugt haben, um den Druck für GEAS in der EU hoch zu halten. "Außengrenzschutz, rechtsstaatliche Verfahren und offene Binnengrenzen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Pendlerinnen und Pendler, Unternehmen und Regionen ist Freizügigkeit kein abstraktes Ideal, sondern gelebter Binnenmarkt. Wer Binnengrenzkontrollen zur Normalität macht, beschädigt Vertrauen und Alltag in Europa. Deshalb müssen die derzeitigen Kontrollen so schnell wie möglich wieder aufgehoben werden. Gut, dass die Europäische Kommission dies inzwischen ebenfalls deutlich anspricht."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird da schon deutlicher und verurteilt das GEAS-Anpassungsgesetz der Bundesregierung aus menschenrechtlicher Perspektive. Kritikpunkte sind:
- Anwendung von Pilot-Grenzverfahren bereits vor 2026
- Auslagerung von Asylverfahren in sichere Drittstaaten
- Besondere Aufnahmeeinrichtungen für Dublin-Verfahren
- Erhebliche Einschränkung der Freiheit von Asylsuchenden
- Inhaftierung von Kindern und vulnerablen Schutzsuchenden
Die Kritik von Amnesty International und Pro Asyl ist da wesentlich grundlegender. In der unten verlinkten Stellungnahme haben sie die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aufgefordert GEAS abzulehnen:
"Amnesty International und PRO ASYL appellieren an die Abgeordneten, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Beide Organisationen warnen vor grundlegenden Menschenrechtsverstößen und fordern eine Überarbeitung des Gesetzes, welche die Menschenrechte achtet und insbesondere die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden wahrt. Amnesty International und PRO ASYL appellieren an die Abgeordneten, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Beide Organisationen warnen vor grundlegenden Menschenrechtsverstößen und fordern eine Überarbeitung des Gesetzes, welche die Menschenrechte achtet und insbesondere die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden wahrt."
Die einzelnen Kritikpunkte stehen in dem verlinkten Artikel und sind so offensichtlich, dass wir sie hier nicht wiederholen möchten. Wir werden uns merken, welche Abgeordneten diesem unmenschlichen Gesetz zugestimmt haben.
Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-amnesty-pro-asyl-geas-umsetzungsgesetz
und https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Fact_Sheet/Factsheet_Kritik_GEAS_Anpassungsgesetz_Bundesregierung_aus_menschenrechtlicher_Perspektive.pdf
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Erstellt: 2026-06-12 08:10:29
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