Überwachungsstaat verhindern!
Vor 11 Jahren, am 5. September 2015, hatten wir uns mit anderen NGOs an der damals neu erbauten Zentrale des BND versammelt, um darauf aufmerksam zu machen, dass man einem Geheimdienst nicht mehr Befugnisse und Mittel bereitstellen darf. Wir hatten die Aufklärung des BND Skandals und die Bestrafung der Verantwortlichen gefordert.
BND an die Kette
... war damals die Forderung und das gilt auch heute noch. Auch das BfV, das Bundesamt für den Verfassungsschutz, ist jetzt in diese Forderung einzuschließen. Denn das, was Innenminister Dobrindt jetzt plant, geht weit über alle bisher schon am Rande der Legalität befindlichen Möglichkeiten hinaus.
Nachrichtendienste arbeiten im Verborgenen und greifen bei ihrer Tätigkeit tief in Grundrechte ein. Deshalb muss ihre Macht klar begrenzt und wirksam kontrolliert werden. Rechtsstaatliche Kontrolle und Transparenz sind Voraussetzung dafür, dass starke Nachrichtendienste dauerhaft legitim und handlungsfähig bleiben, schreibt Netzpolitik.org zu Dobrindts Vorhaben.
Im aktuellen mit großer Sicherheit verfassungswidrigen Entwurf der Bundesregierung drohen:
- Der BND soll künftig "zurückschlagen" dürfen, statt Gefahren nur zu beobachten.
- Das BfV soll Personenprofile mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellen dürfen.
- Unklar bleibt, wo die Abwehr von Angriffen aufhört und wo der Gegenangriff beginnt und wie der Grundsatz des Friedensgebots im Grundgesetz garantiert wird.
- Im Spannungs- und Verteidigungsfall soll die Kontrolle zusätzlich reduziert werden und Abstriche bei Datenpflege, Dokumentation und Protokollierung sind zu erwarten.
- Die Kontrolle der Geheimdienste wird von der G‑10-Kommission zum Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) verlagert, der von der Regierung eingesetzt wird.
- Die BfDI, die Bundesdatenschutzbeauftragte, wäre nicht mehr für BND und BfV zuständig.
- Die Öffentlichkeit wird jahrelang ohne Auskunft über die Praxis der neuen Regeln bleiben, denn der erste öffentliche Bericht des Kontrollrats für seine neuen Aufgaben soll die Jahre 2028 bis 2030 umfassen und folglich frühestens 2031 erscheinen.
- Damit können auch Betroffene erst nach 2031 darauf hoffen, gegen ungerechtfertigte Maßnahmen vorgehen zu können.
- Das Informationsfreiheitsgesetz gilt dann nicht mehr für "als nachrichtendienstbezogene Informationen" anderer Bundesstellen. Dieser Begriff kann als eine Wildcard für praktisch alles genutzt werden, um Informationsanfragen abzuwehren.
Die amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte warnt deswegen zu Recht vor deutlichen Zweifeln an der Verfassungskonformität.
Außerdem möchten wir - mal wieder - an den Polizeibrief der Alliierten von 1948 erinnern. Darin verlangten die Besatzungsmächte für die deutschen Behörden ein striktes Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Dieses wird nun nicht nur aufgehoben, sondern die Zusammenarbeit bei Operationen über die reine Aufklärung hinaus sogar als Ziel definiert.
Dabei sollte es nach dem totalitären Nazi-Staat nie wieder eine Geheime Staatspolizei geben. Das diese entstehen wird, ist durch die unterschiedliche Kontrolle vorprogrammiert. Auf der einen Seite stehen Polizeibehörden mit einigermaßen klarer Hierarchie und Kontrolle, auf der anderen ein undurchsichtiges Geflecht von Geheimdienststrukturen, die sich frühstens nach 2-3 Jahren eventuell rechtfertigen müssen. Künftige rechtsextremistische Landes- und Bundesregierungen kommen direkt an den gedeckten Tisch ohne sich selbst die Hände schmutzig zu machen. Das ist ein fatales Signal 4 Wochen vor den anstehenden Landtagswahlen
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2026/geheimdienst-gesetz-masslos-unkontrolliert-und-intransparent/
Kommentar: RE: 20260813 Kontrolle der Geheimdienste erhalten!
Das ist ein Lehrstück in Geschichte, denn es verdeutlicht, dass auch 1933 keine "Machtergreifung" stattgefunden hat, sondern die Machtübergabe Stück für Stück vorbereitet und durchgeführt wird.
Über die Anfänge dieser Machtübergabe in die Hände von Faschisten sind wir schon weit hinaus, wenn man sich die Macht von Elon Musk, Peter Thiel u.v.a. vergegenwärtigt.
Pa., 13.08.26 11:08
Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Rg
Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9622-20260813-kontrolle-der-geheimdienste-erhalten.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9622-20260813-kontrolle-der-geheimdienste-erhalten.htm
Tags: #Geheimdienste #Polizei #Geheimdienste #Hacking #BND #BfV #Verfassungsschutz #Lauschangriff #Überwachung #zurückschlagen #Friedensgebot #Grundgesetz #Polizeibrief1948 #Transparenz #Informationsfreiheit #DSB #Bundesdatenschutzbeauftragte #Ungleichbehandlung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2026-08-13 08:45:04
Kommentar abgeben




