Geht's noch schlimmer?
Ja, auch wenn Jens Spahn als Spitzenpolitiker mit seiner Ignoranz für gültiges Recht (Leihmutter, Maskendeal, Party während des Lockdowns,...) beim Wähler nur noch Kopfschütteln auslöst, so hat eine Vereinbarung bei rot-schwarz nun das Fass zum Überlaufen gebracht. Während es bei Spahn meist nur(!) um den eigenen Vorteil ging, riecht die Entscheidung für "ein Gesetz zum Verbot der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen" nur noch nach Vorteilsnahme und Korruption zugunsten von Finanzinvestoren und Immobilienkonzernen. In ihrem aktuellen Newsletter berichten uns Kolleginnen und Kollegen von gewerkschaftsforum.de:
Die Bundesregierung hat beschlossen, ein Gesetz zum Verbot der Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen auf den Weg zu bringen. Damit soll vor allem die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" in Berlin verhindert werden.
Da entscheiden sich bei großer Beteiligung mehr als 50% der BerlinerInnen für die Vergesellschaftung, dann wird die Realisierung durch Gutachten und Arbeitskreise über Jahre hinaus gezögert und nun soll eine Vergesellschaftung einfach verboten werden?
Moment mal, nach Artikel 15 des Grundgesetzes können "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel" vergesellschaftet werden. Die Wohnungsbestände sind als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks Teil davon. Vergesellschaftung ist gerade keine "Verstaatlichung" oder "Enteignung", sondern die Überführung "in Gemeineigentum oder in andere Formen des Gemeinwohls." Also eine klare Unterscheidung, die in juristischen Kommentaren dokumentiert und etabliert ist. Wenn die Bundesregierung das so durcheinander wirft, kommt man schnell zu dem Eindruck, dass es weniger um ein seriöses Gesetzesvorhaben geht als um ein Ablenkungsmanöver, schreibt gewerkschaftsforum.de.
Damit versucht eine von der SPD unterstützte Regierung durch ein Gesetz die im Grundgesetz festgelegte Möglichkeit der Vergesellschaftung zu verhindern - das hätten wir von der Kapitalfraktion aus CDU/CSU erwartet aber nicht von der SPD!
Im verlinkten Artikel untersuchen die Kolleginnen und Kollegen erstens die juristschen Unterschiede zwischen "Verstaatlichung" und "Vergesellschaftung" und untersuchen dann das von der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" am 26. September 2025 vorgestellte bundesweit erste Vergesellschaftungsgesetz auf seine Tauglichkeit. Zum ersten Mal nach 77 Jahren Existenz des Grundgesetzes könnte der Art. 15 genutzt werden.
Am 20. September 2026 sind Wahlen in Berlin: Das Recht auf maximale Profite auf dem Wohnungsmarkt darf nicht gegen den Willen der Menschen zur Staatsraison gemacht werden!
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Tags: #Volksabstimmung #DeutscheWohnen #Enteignung #Verstaatlichung #Vergesellschaftung #Berlin #Bundesregierung #Art15GG #VerbotdurchBundesgesetz #Volkswillen #Profitinteressen
Erstellt: 2026-07-19 08:19:09 Aufrufe: 23
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